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Ihr Steuerhilfeverein in Leverkusen

Sie möchten Ihre Steuererklärung erstellen?
Sie suchen nach einem kompetenten Berater?
Dann ist unser Lohnsteuerberatungsteam in Leverkusen für Sie die richtige Entscheidung.
Wir beraten unsere Mitglieder zu einem fairen Mitgliedspreis in allen Belangen der Steuererklärung.
Der größte Vorteil?
Sie können die Kosten der Mitgliedschaft steuerlich geltend machen und einen großen Teil davon als Werbungskosten abrechnen. 

Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein

Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein können Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte und Rentner werden. Voraussetzung ist, dass Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeiten haben. Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne telefonisch und persönlich weiter. Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren von unseren Leistungen!

Abgabefristen für die Steuererklärung

Die gesetzlichen Vorgaben für die Abgabefrist der Steuererklärung haben sich geändert. Die Abgabefrist ist nun auf den 31. Juli festgelegt worden. Eine Verschiebung der Frist ist nur in seltenen Ausnahmefällen noch möglich. Lassen Sie die Frist verstreichen, dann erhalten Sie früher oder später eine Mahnung vom Finanzamt mit einer Frist. Für diejenigen, die den Termin nicht halten können gibt es aber eine Lösung. Lassen Sie die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erledigen, dann verlängert sich die Frist auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres.

Mehr als nur Steuererklärung

Bei uns erhalten Sie nicht nur eine Beratung im Bereich der Einkommenssteuererklärung kurz vor Abgabefrist. Wir sind weitaus mehr und beraten Sie auch gerne bei Fragen und Anträge von Kindergeld, Eigenheimzulage mit Kinderzulage Invesitionszulage und vielem mehr.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid. Bei einer Abweichung legen wir Einspruch ein. Um bis dahin die Steuerforderung nicht bezahlen zu müssen, kann eine sogenannte „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt werden.

Steuerermäßigung

Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat – durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Steuerpflichtige können individuelle Freibeträge beantragen, die zwei Jahre gültig sind.

Einkünfte im Ausland

Wie werden ausländische Einkünfte versteuert? Wer in Deutschland seinen Wohnsitz gemeldet hat oder hierzulande seinen gewöhnlichen Aufenthalt verbringt, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass sämtliche Einnahmen, egal ob aus dem In- oder Ausland, in Deutschland versteuert werden müssen.

Minijob in die Steuererklärung?

Grundsätzlich muss ein Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent ab, die nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale fließt. Der Minijob muss nicht versteuert werden.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jeder außer Selbständigen und Gewerbetreibenden werden.